Kfz-Gutachter in Aachen – unabhängig, vor Ort, 24/7

Unfallgutachten, Wertgutachten und Kostenvoranschläge mit beweissicherer Dokumentation. Wir kommen zu Ihnen – in Aachen und der Städteregion.

  • Von Ihnen beauftragt, nicht von der Versicherung
  • Keine Bindung an Werkstatt oder Versicherer
  • Das Gutachten geht an Sie
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen – für Sie entstehen keine Kosten.

Gilt bei berechtigtem unverschuldetem Haftpflichtschaden, sofern kein reiner Bagatellschaden vorliegt und die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.

Jetzt Unfall melden

Wir melden uns kurzfristig — auch am Wochenende.

Mit dem Absenden gilt unsere Datenschutzerklärung . Die Angaben werden ausschließlich zur Beantwortung dieser Anfrage genutzt.

Ihr Recht auf freie Wahl

Als Geschädigter bestimmen Sie, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Ein Vorschlag der Gegenseite ist ein Vorschlag, keine Vorgabe.

Keine Versicherungsbindung

Kein Rahmenvertrag, keine Vermittlung, keine Werkstattbindung — der Befund hängt an nichts.

Vollständige Aufnahme

Wertminderung, Nutzungsausfall und Nebenkosten werden mit ermittelt, nicht nur die Reparatur.

Unabhängiger Sachverständiger

Unabhängig heißt: hier wird für Sie gearbeitet

Nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich oft die gegnerische Versicherung und bietet an, einen Gutachter zu schicken. Das darf sie — beauftragen müssen Sie ihn nicht. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei.

  • Von Ihnen beauftragt, nicht von der gegnerischen Versicherung
  • Keine Bindung an Werkstatt, Versicherung oder Vermittler
  • Das Gutachten geht an Sie — Sie entscheiden, was damit passiert
  • Wertminderung und Nutzungsausfall werden mit ermittelt

Der Unterschied

Gutachter der Versicherung oder eigener Gutachter beim Unfall

Beide erstellen ein Gutachten. Der Unterschied liegt darin, wer den Auftrag erteilt — und was daraus folgt. Ein freier Kfz-Gutachter ist an keine Versicherung, keine Werkstatt und keinen Vermittler gebunden; seine Neutralität hängt genau daran und an nichts sonst.

Wer erteilt den Auftrag?

Versicherung: Die gegnerische Versicherung

Eigener Gutachter: Sie selbst

Wer bekommt das Gutachten zuerst?

Versicherung: Der Auftraggeber

Eigener Gutachter: Sie — und Sie entscheiden, wer es weiter bekommt

Wertminderung und Nutzungsausfall

Versicherung: Werden nicht in jedem Fall ausgewiesen

Eigener Gutachter: Werden ermittelt und beziffert

Rückfragen

Versicherung: Laufen über die Versicherung

Eigener Gutachter: Gehen direkt an den Sachverständigen

Die erste Frage nach dem Unfall

Wer zahlt das Gutachten?

Das hängt daran, wer den Unfall verursacht hat. Drei Fälle, drei Antworten — und in keinem davon müssen Sie in Vorleistung gehen, ohne es vorher zu wissen.

Unverschuldet

Die Gegenseite zahlt

Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten des Gutachtens in der Regel vollständig — es gehört zum erstattungsfähigen Schaden. Für Sie bleibt nichts offen.

Teilschuld

Anteilig

Bei geteilter Haftung wird auch das Gutachten anteilig erstattet. Wie hoch der Anteil ausfällt, ergibt sich aus der Haftungsquote.

Selbst verschuldet

Kasko oder Sie

Dann zahlt die eigene Kaskoversicherung oder Sie selbst. Was auf Sie zukommt, wird vorher besprochen — nicht hinterher.

Was kostet ein Gutachten? Das Honorar richtet sich nach der Höhe des Schadens, nicht nach Stunden — so ist es üblich und so rechnen die Versicherungen ab. Deshalb steht hier keine Zahl: Sie wäre in den meisten Fällen falsch.

24/7
erreichbar
5.000+
Kunden
5,0
Google-Bewertung
100%
unabhängig

Unsere

Leistungen

Unfallgutachten & Schadengutachten

Vollständiges Haftpflichtgutachten mit Reparaturkalkulation, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und lückenloser Fotodokumentation als Grundlage für Ihre Schadensregulierung.

Wertgutachten

Marktgerechte Fahrzeugbewertung für Verkauf, Kauf, Versicherung, Erbschaft oder zur dauerhaften Dokumentation des Fahrzeugzustands.

Kostenvoranschlag

Schnelle Kalkulation der Reparaturkosten für kleinere Schäden als Grundlage für die Schadensmeldung bei der Versicherung.

Gebrauchtwagen-Check

Technische und optische Prüfung vor dem Kauf – Schutz vor versteckten Vorschäden und überpreisten Angeboten.

Reparaturbestätigung

Nachweis fachgerechter Reparatur als dokumentierter Beleg gegenüber der Versicherung.

Beweissicherung

Professionelle Dokumentation von Schäden für Versicherungsfälle, Rechtsstreitigkeiten oder zur Sicherung Ihrer Ansprüche.

LKW & Nutzfahrzeuge

Expertise für schwere Nutzfahrzeuge, Transporter und Spezialfahrzeuge – nach Unfall oder zur Bewertung.

Motorräder

Gutachten und Bewertung für Motorräder – nach Unfall, für Verkauf oder für die Versicherung.

Schadenfotos einfach per WhatsApp senden

Unsicher, ob Sie den Gutachter der Gegenseite annehmen müssen? Schicken Sie kurz die Eckdaten — die Einschätzung kostet nichts.

  • Fotos vom Schaden senden
  • Erste fachliche Einschätzung erhalten
  • Termin zur Begutachtung vereinbaren

Schritt für Schritt

In 3 Schritten zum fertigen Gutachten

  1. 1

    Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns 24/7 per WhatsApp. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin zur Begutachtung.

  2. 2

    Begutachtung vor Ort

    Wir kommen zu Ihnen – in Aachen und der Städteregion, oft noch am selben Tag. Alle Schäden werden dokumentiert; Sie erhalten ein fundiertes, rechtssicheres Gutachten.

  3. 3

    Abwicklung

    Sobald das Gutachten fertig ist, übermitteln wir alles an die gegnerische Versicherung bzw. Ihren Anwalt – Sie werden zeitnah und vollständig entschädigt.

Vor Ort in Aachen und Umgebung

  • Unfallgutachten
  • Wertgutachten
  • Kostenvoranschlag
  • Gebrauchtwagen-Check
  • Aachen-Mitte
  • Städteregion Aachen
  • Würselen
  • Stolberg

Bewertungen

Was Kunden sagen

Super freundlicher und zuverlässiger Service!
Ehab
Von der ersten Kontaktaufnahme bis Ende war alles höchst professionell, transparent und zuverlässig. Besonders beeindruckt hat mich die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Teams – man fühlt sich sofort gut aufgehoben. Die Kommunikation lief schnell und unkompliziert, und der Gutachter war pünktlich, kompetent und sehr engagiert.
Mohamed Hajji

Unabhängige Gutachten aus Überzeugung

Als Kfz-Gutachter in Aachen erstellt unser Tochterunternehmen Unfallzentrale NRW Gutachten unabhängig von Versicherungen und mit objektivem Blick auf den tatsächlichen Schaden. Über 10 Jahre Erfahrung, mehr als 5.000 Kunden und klare Standards: fachlich sauber, nachvollziehbar dokumentiert und ohne Schnellschüsse. Unser Anspruch ist es, Ihnen kostenlose Erstberatung zu bieten, den richtigen Weg klar einzuordnen und Sie vor unnötigen Kosten sowie unzureichender Dokumentation zu schützen.

Jetzt anrufen

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Gutachter selbst wählen nach Unfall — darf ich das?

Nein. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei. Die Versicherung darf Ihnen einen vorschlagen — annehmen müssen Sie den Vorschlag nicht.

Was heißt „unabhängig“ konkret?

Kein Rahmenvertrag mit einer Versicherung, keine Vermittlungsprovision, keine Werkstattbindung. Der Auftrag kommt von Ihnen, das Gutachten geht an Sie, und was darin steht, hängt an nichts weiter.

Kostet mich ein eigener Gutachter beim Unfall mehr?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nicht: Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten des Gutachtens als Teil des Schadens — auch dann, wenn Sie den Sachverständigen selbst ausgewählt haben.

Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen einen eigenen vorschlagen — beauftragen müssen Sie ihn nicht.

Wie schnell ist ein Termin in Aachen möglich?

In der Regel kurzfristig, oft schon am nächsten Werktag. Schicken Sie vorab ein paar Fotos, dann lässt sich der Termin gleich richtig einplanen.

Was brauche ich für den Termin?

Fahrzeugschein, Führerschein, die Unfallmitteilung oder das Aktenzeichen der Polizei, und wenn vorhanden das Kennzeichen des Unfallgegners. Fehlt etwas, klärt sich das unterwegs.

Welche Fahrzeuge werden begutachtet?

Pkw, Transporter, Lkw, Motorräder, Wohnmobile und Anhänger — Privat- wie Firmenfahrzeuge, auch Leasing.

Was kostet ein Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Kosten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden, sofern kein reiner Bagatellschaden vorliegt und die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Gutachterkosten.

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein vollständiges Gutachten erfasst alle Positionen, auf die Sie Anspruch haben: Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer. Ein Kostenvoranschlag kalkuliert nur die Reparaturkosten – die anderen Positionen werden komplett ignoriert.

Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie das Recht, Ihren Kfz-Sachverständigen selbst zu wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen das nicht vorschreiben.

Wie schnell können Sie vor Ort sein?

Wir sind 24/7 erreichbar und vereinbaren kurzfristig einen Termin – oft noch am selben Tag, auch abends und am Wochenende.

Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?

Versicherungen prüfen Gutachten regelmäßig und kürzen teilweise einzelne Kalkulationspositionen. Eine Kürzung bedeutet nicht automatisch, dass jede Beanstandung technisch oder rechtlich berechtigt ist. Wir können die technischen Kürzungspositionen prüfen und – wenn erforderlich – fachlich Stellung nehmen.

Brauche ich nach einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt?

Auch bei einem unverschuldeten Unfall kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu beauftragen. Er sorgt dafür, dass Sie Ihr Recht vollständig durchsetzen und keine unberechtigten Kürzungen hinnehmen müssen. Wie die Gutachterkosten werden in der Regel auch die Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

Ihr Recht: freie Wahl des Gutachters.

Ein Anruf klärt, was in Ihrem Fall gilt und wie schnell ein Termin möglich ist.

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